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Flurförderzeuge
Neuer DGUV Grundsatz 308-001 (2022): Was sich für die Staplerausbildung geändert hat
Im Dezember 2022 wurde der DGUV Grundsatz 308-001 umfassend überarbeitet. Diese Aktualisierung bringt wichtige Änderungen für die Ausbildung und Beauftragung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeuge mit sich. Unternehmen sollten sich mit den Neuerungen vertraut machen, um rechtssicher und effizient zu Handeln.
Was ist neu?
1. Neuer Titel und klarer Anwendungsbereich
Der Grundsatz trägt nun den Titel: "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängige Teleskopstaplern". Damit wird deutlich, dass geländegängige Teleskopstapler nicht mehr unter diesen Grundsatz fallen, sondern separat im DGUV Grundsatz 308-009 geregelt sind.
2. Mitgänger-Flurförderzeuge im Fokus
Obwohl Mitgänger-Flurförderzeuge weiterhin nicht unter den Anwendungsbereich fallen, empfiehlt der überarbeitete Grundsatz nun eine umfassende Unterweisung (nicht zu verwechseln mit einer Einweisung), bestehend aus theoretischem und praktischen Teil, sowie die Ausstellung eines Befähigungsnachweises.
3. Dreistufige Qualifizierungsaufbau
Die Ausbildung gliedert sich weiterhin in drei Stufen:
- Stufe 1: Allgemeine Ausbildung
- Stufe 2 Zusatzqualifikation für spezielle Flurförderzeuge und Anbaugeräte
- Stufe 3: Betriebliche Ausbildung
Neu ist die klare Vorgabe, dass eine bestandene Abschlussprüfung der Stufe 1 Voraussetzung für die weiterführende Qualifikation in Stufe 2 ist.
4. Dokumentation der Qualifizierung
Ein neues Kapitel betont die Bedeutung der Dokumentation: Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe 1 erhalten Teilnehmer ein Qualifikationszertifikat sowie einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge. Diese Unterlagen sind bei behördlichen Prüfungen vorzulegen.
5. Eignungsbeurteilung aktualisiert
Anstelle der früheren G 25-Untersuchung verweist der Grundsatz nun auf die DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen. Unternehmen können die Eignung auch durch andere geeignete Maßnahmen feststellen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für Unternehmen bedeutet dies:
- Überprüfung und Anpassung der bestehenden Ausbildungsprogramme an die neuen Vorgaben
- Sicherstellung, dass alle Fahrerinnen und Fahrer die erforderlichen Qualifikationen und Nachweise besitzen.
- Dokumentation aller Ausbildungs.- und Beauftragungsprozesse, um bei Kontrollen gewappnet zu sein.
Mein Tipp aus der Praxis
Diese Änderungen sind nicht nur bürokratische Anpassungen sie sind ein Schritt hin zu mehr Sicherheit und Professionalität im Umgang mit Flurförderzeugen. Als Ausbilder empfehle ich, die neuen Vorgaben nicht als Belastung, sondern als Chance zur Optimierung der internen Prozesse zu sehen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen benötigen oder Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.