Q&A - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die Häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Flurförderzeuge und Hubarbeitsbühnen.
Frage: Wer darf einen Gabelstapler fahren?
Antwort: Nur Personen mit gültigem Fahrausweis und nachgewiesener Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68.
Frage: Wie oft muss ein Gabelstapler geprüft werden?
Antwort: Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, wie in DGUV Vorschrift 68 festgelegt.
Frage: Was ist beider täglichen Sichtprüfung zu beachten?
Antwort: Kontrolle von Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Elektronik, Batterie, Hubmast und deren Funktionen und Warnsignalen vor jedem Einsatz.
Frage: Welche Unterweisungen sind für Staplerfahrer Pflicht?
Antwort: Jährliche Sicherheitsunterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 sind vorgeschrieben.
Frage: Welche Voraussetzungen benötigt man für einen Staplerschein?
Antwort: Mindestens 18 Jahre, Physische, Psychische und Körperliche Eignung und die Ausbildung in Theorie + Praxis mit bestandener Prüfung.
Frage: Darf ich mit einem Staplerschein alles fahren?
Antwort: Die Grundausbildung Stufe1 berechtigt einem nur die Fahrt mit einem Frontstapler. Sollten andere Flurförderzeuge wie Schubmast.- Schmalgang.- oder andere Modelle gefahren werden, benötigt man hierzu eine Zusatzqualifikation der Stufe2.
Frage: Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?
Antwort: Nur geschulte und beauftragte Personen gemäß DGUV Grundsatz 308-008.
Frage: Welche Sicherheitsausrüstung ist beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen erforderlich?
Antwort: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht.
Frage: Wie oft müssen Hubarbeitsbühnen geprüft werden?
Antwort: Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung.
Frage: Was ist bei der Auswahl der richtigen Hubarbeitsbühne zu beachten?
Antwort: Berücksichtigung von Arbeitshöhe, Reichweite, Untergrundbeschaffenheit und Einsatzumgebung.
Frage: Wer darf überhaupt mit einer Hubarbeitsbühne arbeiten?
Antwort: Nur wer nach DGUV Grundsatz 308-008 ausgebildet wurde also eine theoretische + praktische Schulung nachweisen kann.
Zusätzlich braucht’s eine Beauftragung vom Unternehmen. Ohne das: Keine Bühne, kein Einsatz. Punkt.
Frage: Wie oft muss ich geschult werden?
Antwort: Einmal Grundausbildung danach mind. 1x Jährlich eine Unterweisung (UVV).
Frage: Was ist die häufigste Unfallursache?
Antwort: Ganz klar: Fehlverhalten des Bedieners.
Falscher Standplatz, Untergrund nicht geprüft, kein Anschlagmittel, Bühne überlastet.