Zertifizierte Ausbildung & UVV-Service: Staplerschein, Hubarbeitsbühnenschein und Leiterprüfung direkt bei Ihnen vor Ort.
Effizienz. Praxisnah. DGUV-konform.                                                Über 19 Jahre Praxiserfahrung, mehrfach ausgezeichnet.

Q&A - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Leitern und Tritte.


Q&A rund um Flurförderzeuge

Frage: Wer darf einen Gabelstapler fahren?

Antwort: Nur Personen mit gültigem Fahrausweis und nachgewiesener Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68.

Frage: Wie oft muss ein Gabelstapler geprüft werden?

Antwort: Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, wie in DGUV Vorschrift 68 festgelegt.

Frage: Was ist beider täglichen Sichtprüfung zu beachten?

Antwort: Kontrolle von Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Elektronik, Batterie, Hubmast und deren Funktionen und Warnsignalen vor jedem Einsatz.

Frage: Welche Unterweisungen sind für Staplerfahrer Pflicht?

Antwort: Jährliche Sicherheitsunterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 sind vorgeschrieben.

Frage: Welche Voraussetzungen benötigt man für einen Staplerschein?

Antwort: Mindestens 18 Jahre, Physische, Psychische und Körperliche Eignung und die Ausbildung in Theorie + Praxis mit bestandener Prüfung.

Frage: Darf ich mit einem Staplerschein alles fahren?

Antwort: Die Grundausbildung Stufe1 berechtigt einem nur die Fahrt mit einem Frontstapler. Sollten andere Flurförderzeuge wie Schubmast.- Schmalgang.- oder andere Modelle gefahren werden, benötigt man hierzu eine Zusatzqualifikation der Stufe2.


Q&A rund um Hubarbeitsbühnen

Frage: Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?

Antwort: Nur geschulte und beauftragte Personen gemäß DGUV Grundsatz 308-008.

Frage: Welche Sicherheitsausrüstung ist beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen erforderlich?

Antwort: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht.

Frage: Wie oft müssen Hubarbeitsbühnen geprüft werden?

Antwort: Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung.

Frage: Was ist bei der Auswahl der richtigen Hubarbeitsbühne zu beachten?

Antwort: Berücksichtigung von Arbeitshöhe, Reichweite, Untergrundbeschaffenheit und Einsatzumgebung.

Frage: Wer darf überhaupt mit einer Hubarbeitsbühne arbeiten?

Antwort: Nur wer nach DGUV Grundsatz 308-008 ausgebildet wurde also eine theoretische + praktische Schulung nachweisen kann. Zusätzlich braucht es eine Beauftragung vom Unternehmen.

Frage: Wie oft muss ich geschult werden?

Antwort: Einmal Grundausbildung danach mind. 1x Jährlich eine Unterweisung (UVV).

Frage: Was ist die häufigste Unfallursache?

Antwort: Ganz klar: Fehlverhalten des Bedieners. Falscher Standplatz, Untergrund nicht geprüft, kein Anschlagmittel, Bühne überlastet.


Q&A rund um Leitern und Tritte

Frage: Wer darf Leitern und Tritte im Betrieb prüfen?

Antwort: Die Prüfung muss durch eine "befähigte Person" gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) durchgeführt werden. Als zertifizierter Sachkundiger verfüge ich über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung, um Ihre Arbeitsmittel rechtssicher zu beurteilen und zu Dokumentieren.

Frage: Wie oft ist die Prüfung nach DGUV vorgeschrieben?

Antwort: Gemäß der DGUV Information 208-016 müssen Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden. Das Intervall richtet sich nach der Nutzungshäufigkeit, muss jedoch mindestens einmal jährlich erfolgen. In Betrieben mit hoher Beanspruchung können auch kürzere Intervalle notwendig sein.

Frage: Was passiert, wenn die Leiterprüfung versäumt wurde?

Antwort: Im Falle eines Arbeitsunfalls mit einer ungeprüften Leiter kann die Berufsgenossenschaft die Haftung ablehnen. Zudem drohen bei Betriebsprüfungen Bußgelder. Eine lückenlose Dokumentation durch einen Profi sichert Sie rechtlich ab und schützt Ihre Mitarbeiter. 

Frage: Welche Leitern müssen geprüft werden?

Antwort: Die Prüfpflicht gilt für alle gewerblichen genutzten Aufstiegshilfen. Dazu gehören unter anderen Anlegeleitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern, Podestleitern und Tritte. Auch scheinbar "kleine" Tritte in Büros unterliegen dieser Vorschrift.

Frage: Was umfasst die Prüfung durch Ihr Staplerprofi?

Antwort: Ich führe eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Dabei achte ich auf Verformungen, Risse, den Zustand der Holme/Sprossen sowie die Rutschfestigkeit der Leiterschuhe. Jedes geprüfte Arbeitsmittel erhält eine Prüfplakette und wird in einem detaillierten Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen erfasst.