Staplerschein & UVV-Schulungen vom Profi

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Q&A - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Flurförderzeuge und Hubarbeitsbühnen.


Frage: Wer darf einen Gabelstapler fahren?

Antwort: Nur Personen mit gültigem Fahrausweis und nachgewiesener Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68.

Frage: Wie oft muss ein Gabelstapler geprüft werden?

Antwort: Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, wie in DGUV Vorschrift 68 festgelegt.

Frage: Was ist beider täglichen Sichtprüfung zu beachten?

Antwort: Kontrolle von Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Elektronik, Batterie, Hubmast und deren Funktionen und Warnsignalen vor jedem Einsatz.

Frage: Welche Unterweisungen sind für Staplerfahrer Pflicht?

Antwort: Jährliche Sicherheitsunterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 sind vorgeschrieben.

Frage: Welche Voraussetzungen benötigt man für einen Staplerschein?

Antwort: Mindestens 18 Jahre, Physische, Psychische und Körperliche Eignung und die Ausbildung in Theorie + Praxis mit bestandener Prüfung.

Frage: Darf ich mit einem Staplerschein alles fahren?

Antwort: Die Grundausbildung Stufe1 berechtigt einem nur die Fahrt mit einem Frontstapler. Sollten andere Flurförderzeuge wie Schubmast.- Schmalgang.- oder andere Modelle gefahren werden, benötigt man hierzu eine Zusatzqualifikation der Stufe2.

Frage: Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?

Antwort: Nur geschulte und beauftragte Personen gemäß DGUV Grundsatz 308-008.

Frage: Welche Sicherheitsausrüstung ist beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen erforderlich?

Antwort: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht.

Frage: Wie oft müssen Hubarbeitsbühnen geprüft werden?
Antwort: Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung.

Frage: Was ist bei der Auswahl der richtigen Hubarbeitsbühne zu beachten?
Antwort: Berücksichtigung von Arbeitshöhe, Reichweite, Untergrundbeschaffenheit und Einsatzumgebung.

Frage: Wer darf überhaupt mit einer Hubarbeitsbühne arbeiten?
Antwort: Nur wer nach DGUV Grundsatz 308-008 ausgebildet wurde also eine theoretische + praktische Schulung nachweisen kann.
Zusätzlich braucht’s eine Beauftragung vom Unternehmen. Ohne das: Keine Bühne, kein Einsatz. Punkt.

Frage: Wie oft muss ich geschult werden?
Antwort:
Einmal Grundausbildung danach mind. 1x Jährlich eine Unterweisung (UVV).

Frage: Was ist die häufigste Unfallursache?
Antwort: Ganz klar: Fehlverhalten des Bedieners.
Falscher Standplatz, Untergrund nicht geprüft, kein Anschlagmittel, Bühne überlastet.