Die Grundausbildung Staplerschein (Stufe1) wird meistens auf einem Frontstapler gemacht. Da der Frontstapler vom Fahrverhalten etwas anderes ist, als ein Seiten-, Schubmast- oder Hochregalstapler, müssen Flurförderzeugführer, die im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren sollen, an einer Zusatzqualifikation Teilnehmen. Sie als Unternehmer müssen sorge dafür tragen, das Fahrer die Spezielle Flurförderzeuge bedienen gemäß dem
DGUV Grundsatz 308-001 extra dafür ausgebildet werden. Hierzu zählen folgende Flurförderzeuge: Schubmaststapler, Seitenstapler, Teleskopstapler, Dreiseitenstapler und Containerstapler. Für die Zusatzqualifikation ist eine Grundausbildung (Stufe1) nötig.
Die Zusatzqualifikation (Stufe2)
Theoretischer Teil:
- DGUV Grundsatz 308-001
- Unfallgeschehen
- Standsicherheit
- Regelmäßige Prüfung
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil:
- Einweisung
- Tägliche Einsatzprüfung
- Verschiedene Fahrübungen mit Paletten und Gitterboxen
- Praktische Prüfung
Dauer: 1 Tag
Kosten: € 99,-- /Person
Voraussetzungen für die Teilnahme & Gesetzliche Grundlagen
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Es bedarf ein Nachweis einer Grundausbildung (Stufe1)
- Körperliche und geistige Eignung
Durch die Änderung der DGUV Grundlagen 308-001 müssen Flurförderzeugführer,
die spezielle Flurförderzeuge bedienen sollen, eine Zusatzqualifikation absolvieren.